Warum eine Ombudsstelle?
Ganz gleich, welche Herausforderungen zu bewältigen sind: Kein Mensch darf durch den Staat oder durch andere zum bloßen Objekt, zu einem Mittel herabgewürdigt werden. Denn jedem Menschen ist die Würde eigen, unabhängig von den jeweiligen Eigenschaften (und Zuschreibungen), dem körperlichen oder geistigen Zustand, den Leistungen, der Herkunft oder dem sozialen Status. Es gilt zu vermeiden, dass unverhältnismäßig oder willkürlich in grundlegende Menschenrechte eingegriffen, der konkrete Mensch verächtlich behandelt und dadurch als Mensch missachtet wird. Solche Gefahren können gerade in Notfallsituationen, in Massenunterkünften und bei großem Machtungleichgewicht auftreten, wenn Schutzmechanismen fehlen oder nicht ausreichen. So wurden in der Vergangenheit wiederholt Fälle von Gewalt, sexualisierter Gewalt, Diskriminierungen oder Erniedrigungen in Flüchtlingsunterkünften berichtet.
Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?
Es werden Hinweise von allen Seiten entgegengenommen, sei es von Flüchtlingen, von freiwillig Engagierten, Beschäftigten sowie anderen Personen. Die Hinweise sollten sich auf gravierende Probleme im Zusammenhang der Flüchtlingsunterbringung beziehen.
Was leistet die Ombudsstelle?
Hinweise an die Ombudsstelle, auch anonyme, werden aufgenommen und dokumentiert, soweit dies rechtlich zulässig auch vertraulich. Im Weiteren wird geklärt, ob es um mögliche Gewalt, sexuelle Übergriffe, Diskriminierungen oder Verletzungen der Menschenwürde geht. Wird keine eigene Zuständigkeit festgestellt, weil es z.B. um technische Probleme in Unterbringungseinrichtungen geht, erfolgt eine Weiterleitung an das städtische Beschwerdemanagement oder andere zuständige Stellen. In gravierenden Fällen recherchieren die Ombudspersonen auch vor Ort, bewerten die Ergebnisse und empfehlen, wenn nötig, Abhilfe. Betroffene können in Beratungs- und Hilfsangebote vermittelt und Informationen an städtische Ansprechpersonen weitergeleitet werden. Die Ombudsstelle analysiert die Ergebnisse. Sie berichtet regelmäßig an die Verwaltung und die politischen Gremien der Stadt Köln. Die Berichte werden veröffentlicht. Werden strukturelle Risikofaktoren oder Verbesserungsbedarf erkannt, werden Änderungen empfohlen.
Ist die Ombudsstelle unabhängig?
Die Ombudsstelle ist als unabhängige Beschwerdestelle weder Teil der Stadtverwaltung, noch gehört sie zur Trägerstruktur der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung. Die Ombudspersonen haben freien Zugang zu den Flüchtlingsunterkünften, sie handeln im öffentlichen Auftrag (Beschlüsse des Rates der Stadt Köln vom 10.05.2016 und 28.06.2016). Fachlich unterliegt die Ombudsstelle keinen Weisungen, weder von Seiten der Stadt Köln, noch von Seiten des Rechtsträgers Kölner Flüchtlingsrat e.V.